Vertragsangelegenheiten und Urheberrecht

Für im Internet veröffentlichte Arbeiten gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für konventionelle Veröffentlichungen. Fremde Inhalte innerhalb einer Arbeit dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Urhebers bzw. Verlages oder im Rahmen eines Zitats verwendet werden.

Als Autor und geistiger Schöpfer im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (Urh) Ihrer Veröffentlichung besitzen Sie alle Verwertungsrechte. Veröffentlichen Sie ein Dokument zuerst im Repository der HSU, so überlassen Sie der Universitätsbibliothek (UB) ein einfaches Nutzungsrecht, d.h. dass Sie das Dokument beliebig an anderer Stelle veröffentlichen können (z. B. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder als Monografie).

Die elektronische Veröffentlichung von Dissertationen ist in den Promotionsordnungen der Fakultäten der HSU vorgesehen. Die Anzahl der eventuell zusätzlich abzugebenden Printexemplare ist dort ebenfalls geregelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fakultätsverwaltung Ihres Fachbereichs.

Zahlreiche Verlage erlauben die elektronische Parallelpublikation, sofern es sich um einen universitären Non-profit-Server, wie z. B. das Repository der HSU, handelt. Diese Möglichkeit hängt von den Vereinbarungen ab, die der Autor mit der zuerst veröffentlichenden Stelle (i. d. R. einem Verlag) getroffen hat.

Sie versichern mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Frage der Urheber- und Lizenzrechte geklärt haben und die Rechte Dritter der elektronischen Veröffentlichung nicht im Wege stehen. Sie erklären – im Falle einer Dissertation – außerdem, dass die Veröffentlichung vom Promotionsausschuss genehmigt ist und die elektronische Version mit der genehmigten Originalfassung in Form und Inhalt übereinstimmt. Ohne unterschriebenen Vertrag wird Ihr Dokument nicht veröffentlicht.

Veröffentlichungsvertrag herunterladen

Als Autor können Sie selbst festlegen, welche Nutzungsbedingungen für Ihr Dokument gelten sollen. Diese Bedingungen werden im Veröffentlichungsvertrag geregelt.

Personenbezogene Daten sollten Sie vor der Veröffentlichung aus der Datei entfernen. Dies ist bei Dissertationen der einzig gestattete Unterschied zu dem von der Fakultät genehmigten Prüfungsexemplar. Möchten Sie Ihren Lebenslauf veröffentlichen, empfehlen wir, ihn auf den wissenschaftlichen Werdegang zu beschränken.

Link-Tipps zu weiterführenden Informationen

Erklärungen verschiedener Fachbegriffe befinden sich in dem Glossar rund um das Thema “Elektronisches Publizieren”.

  • Open-Access-Network:
  • FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht
    bereitgestellt durch das GFZ Potsdam
  • Einstieg “Zweitveröffentlichungsrecht für Forschende” (TIB Hannover)
  • Flyer des Urheberrechtsbündnisses: Das Recht auf eine Zweitveröffentlichung
  • Sherpa Romeo:
    Liefert eine Liste fast aller Verlage mit Angaben zu den Verlagsbeschränkungen und gibt an, welche Verlage einer parallelen Zweitveröffentlichung zustimmen.

    Im Weiteren eine kurze Erklärung zu den damit in Verbindung stehenden relevanten Begrifflichkeiten:

    • Submitted version: Preprint (Noch nicht begutachtet bzw. noch nicht dem Peer-Review-Verfahren durchlaufen. Also die eingereichte Fassung.)
    • Accepted version: Postprint (Artikelfassung, in die alle Änderungen aus der Begutachtung mit berücksichtigt sind. Hinweis: Die Seitenangaben sind oftmals anders als in der endgültigen Verlagsversion.)

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an: