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FAQ zu openHSU

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HSU-Angehörige können sich mit ihrer Rechenzentrumskennung via Shibboleth anmelden.

Nein, das ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Support.

Veröffentlichen

Veröffentlicht werden insbesondere Monografien, Dissertationen, Habilitationsschriften, Konferenzbeiträge, wissenschaftliche Aufsätze oder Zeitschriftenartikel (begutachtet oder unbegutachtet), Herausgeberschaften von Sammelbänden, Zeitschriften, Schriftenreihen und Kongressbänden, Patente, Projektberichte, Rezensionen sowie namentlich gekennzeichnete Beiträge in Nachschlagewerken – mit oder ohne Volltext.

Nach der erfolgreichen Anmeldung via Shibboleth können Sie die Metadaten in das Veröffentlichungsformular eintragen. Wenn Ihr Dokument bereits über einen Identifier, wie z.B. einer DOI, ISBN etc. verfügt, werden die bibliografischen Angaben automatisch ergänzt. Die Freischaltung Ihrer Publikation erfolgt durch die Universitätsbibliothek. Dafür ist es wichtig, dass ein vollständig ausgefüllter Veröffentlichungsvertrag vorliegt.

Die Universitätsbibliothek vergibt für wissenschaftlichen Publikationen einen DOI, welcher auch an die Deutsche Nationalbibliothek gemeldet wird.

Wenn Sie eine Schriftenreihe, eine Zeitschrift oder ein Working Paper herausgeben möchten und dafür eine ISSN benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB). Die entsprechenden Informationen erhalten Sie unter https://www.dnb.de/.

Ja, sogenannte Pre- oder Postprints können Sie nach einer Überprüfung der Verlagskonditionen sowie der Unterzeichnung des Vertrages für Zweitveröffentlichungen gerne in openHSU eintragen und hochladen.

Für eine Überprüfung bei Zeitschriftenaufsätzen steht Ihnen Sherpa Romeo für eine Überprüfung zur Verfügung.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter “Vertragsangelegenheiten und Urheberrecht“.

Support | Unterstützung

Bei Fragen zum Open-Access-Publizieren oder zu openHSU schreiben Sie bitte an: [email protected]

Weiterführende Informationen befinden sich auf den Seiten „Elektronisches Publizieren“ und „Vertragsangelegenheiten und Urheberrecht”.