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Am 10. März 2026 wird der Gastvortrag „Nicht von schlechten Eltern – Das Abstammungsrecht im rechtspolitischen Fokus“ von Dr. Lucy Chebout in der Bibliothek gehalten.
Der Eintritt ist frei. Für den Zugang zum Universitätscampus halten Sie bitte einen Lichtbildausweis bereit.
Nicht von schlechten Eltern – Das Abstammungsrecht im rechtspolitischen Fokus
Wer sind die rechtlichen Eltern eines Kindes? Welche Rolle spielen das Geschlecht der Eltern, die leibliche Abstammung oder der Wille zur Elternschaft für die rechtliche Zuordnung? Wie viele Elternteile verträgt das Kindeswohl und wie wandelbar ist Familie?
Dr. Lucy Chebout hat als Rechtsanwältin zahlreiche Familien in den #nodoption-Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht begleitet. In ihrer Dissertation „Aufgedrängte Natürlichkeit“ hat sie die Bedeutung von leiblicher Abstammung und Geschlecht im Recht der Eltern-Kind-Zuordnung und damit verbundene Diskriminierungen wissenschaftlich aufgearbeitet.
An dem Abend werden die dringendsten Reformbedarfe im geltenden Abstammungsrecht sowie den aktuellen Stand der rechtspolitischen Vorhaben und gerichtlichen Verfahren disskutiert.
Die vorliegende umfassende Analyse des Abstammungsrechts eröffnet neue Perspektiven auf die leibliche Abstammung und das Geschlecht im Recht der Eltern-Kind-Zuordnung.
In einer Zusammenschau der familienrechtlichen, personenstandsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen werden dogmatische Inkonsistenzen und Diskriminierungsprobleme im aktuellen Abstammungsrecht herausgestellt.
Diese zeigen sich insbesondere in Verleiblichungstendenzen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu queeren Familien.
Die Autorin plädiert für eine Rekonzeptualisierung der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung als Status der Fürsorge.
Dr. Lucy Chebout, M.A. ist Fachanwältin für Familienrecht, seit 2018 als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Raue in Berlin tätig. Seit Juli 2024 ist Dr. Lucy Chebout zudem Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin. Sie hat Rechtswissenschaften, Gender Studies und Islamwissenschaften studiert und ihr Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht absolviert, mit Stationen u.a. bei der Staatsanwaltschaft Berlin (Bereich LSBTI* Hasskriminalität), beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Abteilung: Bürgerliches Recht, Referat: Familien- und Erbrecht) und am Bundesverfassungsgericht (Familienrechtliches Dezernat von BVRin Prof. Dr. Gabriele Britz).
Neben ihrer universitären Ausbildung hat sie unter anderem als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Wissenschaftskolleg zu Berlin im Projekt Rechtskulturen sowie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien von Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. an der Humboldt-Universität zu Berlin gearbeitet. Seit 2023 ist sie Vizepräsidentin des djb. [1]
Organisiert wird die Veranstaltung vom Forschungsnetzwerk ReproGerecht und dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (LV Hamburg).