Öffnungszeiten heute: Universitätsbibliothek: zurzeit geschlossen · Teilbibliothek Mil: zurzeit geschlossen · Teilbibliothek Jura: zurzeit geschlossen
Die Bibliothek kann auch von Nicht-HSU-Angehörigen genutzt werden, sofern ein wissenschaftliches Interesse besteht.
Hierfür ist die Beantragung eines kostenlosen Bibliotheksausweises vor Ort notwendig. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Zugang zur Bibliothek.
Nicht-HSU-Angehörige benötigen für die Anmeldung:
Mitarbeitende der HSU benötigen für die Anmeldung:
Studierende der HSU müssen sich nicht für die Nutzung der Bibliothek anmelden. Ihre Bibliothekskonten werden bei der Immatrikulation angelegt.
Die Bibliothek der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (nachfolgend mit BHSU abgekürzt oder mit Bibliothek bezeichnet) ist eine der Öffentlichkeit nach Maßgabe des §2 zugängliche wissenschaftliche Bibliothek. Die BHSU dient der Wissenschaft und der wissenschaftlichen Ausbildung.
Die Bestände der BHSU sind je nach Nutzungszweck und Art des Mediums in verschiedene Medientypen eingeteilt. Bei der Erstellung des Bibliotheksausweises ordnet die BHSU Benutzende einer bestimmten Benutzungsgruppe (siehe § 12) zu. Ausleihkontingente, Leihfristen und sonstige Berechtigungen bei der Ausleihe ergeben sich aus der Benutzungsgruppe des Entleihenden in Verbindung mit dem jeweiligen Medientyp. Die Zugriffsbedingungen auf DV-gestützte Dienste der BHSU können an die Rechte der jeweiligen Benutzungsgruppe gebunden werden.
HSU-Studierenden wird die für die Exmatrikulation erforderliche Entlastung nur erteilt, wenn sie alle entliehenen Medien zurückgegeben oder Ersatz geleistet haben. Für verlorene Medien gelten die Bestimmungen von § 5 Abs. 5 und 6. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für andere HSU-Angehörige, deren Arbeits- oder Dienstverhältnis an der HSU/UniBw H endet.
Das Benutzungsverhältnis ist grundsätzlich öffentlich-rechtlich gestaltet. Über Sondernutzungen können privatrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.
Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Benutzungsordnung zu erlassen.
Diese Benutzungsordnung tritt nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig
tritt die bisherige Benutzungsordnung in der Fassung vom 28.2.1987 außer Kraft.